
Energieausweis
Benötigen Sie einen neuen Energieausweis?
Ob bedarfs- oder verbrauchsorientierter Energieausweis – wir beraten Sie gerne und unterstützen Sie dabei, das passende Dokument für Ihre Immobilie zu erhalten.
Der Energieausweis gibt den energetischen Zustand einer Immobilie an und ermöglicht den Vergleich der Energieeffizienz verschiedener Gebäude. Seit der Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV) von 2014 sind Verkäufer, Vermieter und Verwalter verpflichtet, potenziellen Käufern oder Mietern bei der Besichtigung einen gültigen Energieausweis vorzulegen. Fehlende Angaben in Immobilienanzeigen können seit 2015 als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Bei uns können Sie sowohl den bedarfsorientierten als auch den verbrauchsorientierten Energieausweis erhalten – auch ohne Kunde für die Heizkostenabrechnung zu sein. Wir arbeiten eng mit erfahrenen Energieberatern zusammen, um Ihnen ein rechtssicheres und maßgeschneidertes Dokument auszustellen. Denken Sie daran: Die Gültigkeit eines Energieausweises beträgt zehn Jahre.
Kontaktieren Sie uns noch heute!
