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  1. Finanzierung

Wartungsvertrag mit Kauf der Erfassungsgeräte

Sie werden mit dem Kauf Eigentümer der Erfassungsgeräte.

Die Betriebsbereitschaft und Funktionsfähigkeit der Erfassungsgeräte werden im Rahmen eines Wartungsvertrages von Haimerl Messdienst übernommen.

Bei einem defekten Gerät  sind die Reparatur- bzw. Austauschkosten mit dem Wartungsvertrag abgedeckt.

Die Kosten der Wartung für Erfassungsgeräte sind umlagefähigen Betriebskosten der zentralen Heizungsanlage und werden  verbrauchsabhängig nach der Heizkostenverordnung auf die Nutzer (Mieter) verteilt und abgerechnet.

Nach Ablauf der Vertragszeit werden Ihre Heizkostenverteiler kostenlos gegen Neugeräte ausgetauscht. Ihre Geräte sind damit immer gesetzlich gültig und auf dem aktuellen Stand der Technik.

Mietservice 
Eigentümer der Erfassungsgeräte bleibt Haimerl Messdienst.

Die Betriebsbereitschaft und Funktionsfähigkeit der Erfassungsgeräte werden im Rahmen eines Mietvertrages von Haimerl Messdienst übernommen. 

Bei einem defekten Gerät sind die Reparatur- bzw. Austauschkosten mit dem Mietvertrag abgedeckt.

Die Kosten der Wartung für Erfassungsgeräte sind umlagefähigen Betriebskosten der zentralen Heizungsanlage und werden verbrauchsabhängig nach der Heizkostenverordnung auf die Nutzer (Mieter) verteilt und abgerechnet.

Das überwachen der Eichfrist und das rechtzeitige Austauschen Ihrer eichpflichtigen Geräte, wird durch den Haimerl Messdienst während des Mietvertrages sichergestellt. Ihre Geräte sind damit auch bei einem Mietvertrag immer gesetzlich gültig und auf dem aktuellen Stand der Technik.

Ihre Vorteile

  • Zeit- und Kostengewinn durch schnelles abrechnen der Heizkosten
  • In Fragen Ihrer Abrechnung werden Sie persönlich betreut
  • Direkte Terminabsprache mit Ihnen
  • Zufriedenheit der Mieter durch Ablesebelege
  • Qualität der Messgeräte sehr hoch